ד מותיב רב יהודה גט המעושה בישראל כשר ובעכו"ם פסול ובעכו"ם חובטין אותו ואומרין לו עשה מה שישראל אומר לך ואמאי התם נמי נימא אגב אונסיה גמר ומגרש
4 R. Jehuda wandte ein: Der erzwungene Scheidebrief ist, wenn es durch Jisraéliten erfolgt, gültig, und wenn durch Nichtjuden, ungültig; soll es aber durch einen Nichtjuden erfolgen, so prügle man ihn und sage ihm: tu, was der Jisraélit dir sagt. Weshalb nun, sollte man auch hierbei sagen, durch den Zwang beschließe er auf die Scheidung einzugehen!? –